Der Einlass zu allen Terminen bleibt grundsätzlich dem Vermieter vorbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Einlass. Falls vorab ein Betrag überwiesen wurde, wird dieser bei Nichteinlass zurückerstattet.
Pünktlichkeit bei An- und Abreise wird erwartet.
Kein Zutritt für Personen unter 21 Jahren. Alkoholisierten und/oder unter Drogen stehenden Personen wird der Zutritt ebenfalls verweigert.
Es ist verboten Drogen, gleich welcher Art, mitzubringen, zu verteilen oder auch zu konsumieren.
Diskrete Bekleidung auf der Straße, vor dem Haus und beim Eintritt wird erwartet.
Spiele vor dem Haus oder im Garten sind nicht gestattet. § 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Die Räume befinden sich in einem Wohngebiet, deshalb ist besonders nach 22 Uhr auf eine angepasste Lautstärke zu achten. Aus diesem Grund sind auch Fenster und Rollläden immer geschlossen zu halten.
Rauchen ist im Haus untersagt, jedoch vor der Türe in diskreter Bekleidung möglich. Asche und Kippen sind in dem dafür bereitgestellten Aschenbecher zu entsorgen.
Es handelt sich hier um eine private Ferien-Spiel-Wohnung, die nicht gewerblich (z.B. für Prostitution oder pronografische Foto- u. Filmaufnahmen) genutzt werden darf. Nutzung im Sinne des ProstSchG ist absolut ausgeschlossen!
Kunstleder-Flächen nicht mit spitzen Absätzen (Stilettos) betreten.
Die Benutzung von Geräten, Spielzeug und Einrichtungsgegenständen erfolgt immer auf eigene Gefahr. Bei unsachgemäßem Umgang mit den Spiel-Geräten besteht Verletzungsgefahr. Der Mieter und seine Gäste haben sich vom ordnungsgemäßen Zustand des gesamten Inventars vor der Benutzung zu überzeugen und evtl. Mängel dem Vermieter anzuzeigen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden.
Es gilt: Erlaubt ist, was gefällt und legal ist. Der Vermieter ist nicht für die Handlungen der Mieter verantwortlich oder haftbar zu machen.
Toys und Dildos sind immer mit den bereitgestellten Kondomen zu benutzen.
Alle benutzten Spielsachen bitte vorgereinigt im Bad auf den Boden legen. Um die Reinigung und Desinfektion kümmert sich der Vermieter.
KV-Spiele sind nicht gestattet. NS-Spiele sind nur im Bad erlaubt. Bei Wachsspielen muss eine Folie untergelegt werden.
Übermäßige Verschmutzung der Räume behalten wir uns vor, dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
Vor dem Verlassen der Wohnung bitte kontrollieren, ob alle Lichter und Geräte ausgeschaltet sind.
Bei Zuwiderhandlung wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht und der zuwiderhandelnde Gast des Hauses verwiesen! Gezahlte „Eintrittsgelder“ werden in diesem Fall nicht zurückerstattet!